Anmeldung

An Veranstaltungen des Ausbildungsreferats können nur Sektionsmitglieder und DAV-Mitglieder anderer Sektionen teilnehmen. Einige Kurse sind auch für Nicht-Mitglieder offen und als solche gekennzeichnet.

Da manche Kurse sehr schnell ausgebucht sind, meldet euch bitte so früh wie möglich an. Ist der Kurs ausgebucht, erfolgt eine Aufnahme in die Warteliste. 

Nach Anmeldebestätigung werden die Bewerber*innen in der Reihenfolge des Eingangs in die endgültige Teilnehmer*innenliste übernommen und die Kursgebühr vom angegebenen Bankkonto abgebucht.  

Der*die Kursleiter*in entscheidet über die endgültige Teilnahme am Kurs. Zusätzliche Informationen zu den Kursen erteilen die Ausbildungsreferent*innen und die jeweiligen Kursleiter*innen.

 

Hier geht es direkt zur Online-Anmeldung: Reservierungsanfrage

 

Pdf-Dokumente zum Download:

Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle

Susanne Donnerstag

Kursverwaltung
0261-79452

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des DAV Koblenz

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle mit der DAV Sektion Koblenz als Veranstalterin geschlossenen Verträgen über die Teilnahme an Veranstaltungen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende die AGB an. Abweichende Vereinbarungen der Vertragspartner gelten nicht, es sei denn, die DAV Sektion Koblenz hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist nach Bekanntgabe der Veranstaltung in der Postille bzw. auf der Homepage der DAV Sektion Koblenz möglich. Die Anmeldung kann online über das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, per E-Mail oder per Post erfolgen.

Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt bis zur Erreichung der von der DAV Sektion Koblenz festgelegten maximalen Teilnehmendenzahl. Es werden nur Anmeldungen entgegengenommen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen.

3. Bestätigung der Anmeldung

Wird die Anmeldung angenommen, erhält der/die Teilnehmende eine schriftliche Anmeldebestätigung. Je nach den mit der Anmeldung gemachten Angaben wird der/die Teilnehmende bei Überbelegung auf eine Warteliste gesetzt oder in einen angegebenen Alternativkurs aufgenommen.

4. Teilnahmeberechtigung

Voraussetzung zur Teilnahme am Veranstaltungsprogramm ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der DAV Sektion Koblenz. Mitglieder anderer Sektionen können im "Stand-by-Verfahren" teilnehmen, wenn kurze Zeit vor Beginn der Veranstaltung noch Plätze frei sind. Bei Mitgliedern anderer Sektionen wird ein Zuschlag von 10% erhoben. Nichtmitglieder können nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.

5. Persönliche Leistungsfähigkeit

Der/die Teilnehmende muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit entsprechen, dass er/sie die Gruppe nicht unzumutbar stört, behindert oder gefährdet. Vor Mehrtagestouren ist der Veranstaltungsleiter berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmenden zu kontrollieren. Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmende ausschließen, die den zu erwartenden Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen erscheinen. Er kann im Zweifelsfall einen Nachweis über die Leistungsfähigkeit fordern. Wer die Anweisungen des Veranstaltungsleiters während der Veranstaltung nicht befolgt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

6. Veranstaltungsbeiträge/Vorauszahlungen

Die Veranstaltungsbeiträge/Vorauszahlungen werden bei Anmeldung fällig und sind in voller Höhe mittels Einzugsermächtigung (siehe Anmeldeformular) zu begleichen. Die Abbuchung erfolgt erst, wenn die Anmeldung bestätigt wurde.

7. Abmeldung
Die Abmeldung von der Veranstaltung muss zu ihrer Wirksamkeit gegenüber dem Veranstalter schriftlich erklärt werden. Im Fall einer Abmeldung werden folgende Beträge von dem Veranstaltungsbeitrag als Bearbeitungsgebühr einbehalten:

  • grundsätzlich 20,- €
  • vom 60. – 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungsbeitrages (Minimum 20,-€)
  • vom 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum Veranstaltungsbeginn wird grundsätzlich der volle Veranstaltungsbeitrag einbehalten.

Ist eine Veranstaltung ausgebucht und kann der Platz, der durch Abmeldung frei wird, durch einen Teilnehmer aus der Warteliste aufgefüllt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € einbehalten.

8. Absage durch die Sektion

Bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, bei Ausfall eines Leiters oder bei sonstigen Gründen, die einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen, ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder das Ziel zu ändern. Im Fall einer Absage der Veranstaltung durch die DAV Sektion Koblenz werden die Veranstaltungsgebühren/Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Leiters kann die Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Leiters berechtigt nicht zur Minderung oder zum Ersatz der Veranstaltungsbeiträge/Gebühren.

9. Abbruch der Veranstaltung

Bei Abbruch der Veranstaltung durch die DAV Sektion Koblenz oder durch eine von ihr beauftragte Person aus Sicherheitsgründen, oder aus anderem besonderen Anlass, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsbeiträge/Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

10. Vorzeitige Abreise, Ausschluss

Bei vorzeitiger Abreise eines/einer Teilnehmende oder bei Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattungen der Veranstaltungsbeiträge/Vorauszahlungen.

11. Haftung

Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Veranstaltung der DAV Sektion Koblenz auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die DAV Sektion Koblenz als Veranstalterin und der Veranstaltungsleiter haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12. Erhöhtes Risiko im Gebirge

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter.

Das alpine Restrisiko trägt der/die Teilnehmende selbst. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem/jeder Teilnehmenden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem/der Teilnehmenden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv zu informieren und sich mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm/ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

13. Ausrüstung

Die Mitnahme der vom Leiter vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Wer ohne die vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.

14. Persönliche Reisekosten

Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Lifte usw. trägt jeder/jede Teilnehmende selbst. Sie sind nicht im Veranstaltungsbeitrag enthalten, sofern nicht ausdrücklich erwähnt.

Bei Anfahrt mit Privatfahrzeugen müssen Mitfahrer mit einer Fahrtkostenbeteiligung von ca. 0,10 € / km rechnen. Dieser Satz ist für Mitfahrten im PKW der/des Leiter(s) verbindlich, ansonsten eine Empfehlung. Die Mitfahrt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

15. Foto- bzw. Filmaufnahmen

Der/die Teilnehmende ist damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht, gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Zu diesem Zweck dürfen diese auch an Dritte weitergegeben werden. Der/die Teilnehmende verzichtet in diesem Rahmen auf jegliche Honorarzahlung und erhebt keine Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Aufnahmen.

Der/die Teilnehmende kann der Verwendung von Aufnahmen unter Angabe des Mediums widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der DAV Sektion Koblenz zu erklären.  

16. Datenschutz

Dem/der Teilnehmenden ist bekannt und er/sie willigt darin ein, dass die zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten von der DAV Sektion Koblenz auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Der/die Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

Dem/der Teilnehmenden steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.